Kooperation

Rechtsanwalt Stöhr wurde im Januar 2014 als ADAC-Vertragsanwalt zugelassen.

Als ADAC Mitglied können Sie unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, in allen Fällen rund um Verkehrssünden, Bußgelder, Unfallschaden, Führerschein, Reiserecht oder dem Kaufvertrag beim Autokauf.

In Kooperation mit der Steuerkanzlei Grünbaum&Collegen