Fachgebiet

Arzthaftungsrecht

Auch wenn man dem Arzt großes Vertrauen schenkt, so ist nicht immer auszuschließen, dass es zu einem Behandlungsfehler kommt, sei es durch falsche Diagnosestellung oder Operationsfehler oder es liegt eine Schädigung durch eine fehlerhafte Aufklärung vor.

Derartige Fehler können den Patienten oft teuer zu stehen kommen.

Als Patient ist man dagegen nicht machtlos sondern hat die Möglichkeit Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen.

Wir helfen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen gegenüber Ärzten, Zahnärzten und Kliniken ebenso wie bei der Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden und beanspruchen für Sie den sogenannten immateriellen Vorbehalt im Hinblick auf Zukunftsschäden.