Fachgebiet

Digitaler Nachlass

Was ist ein digitales Vermächtnis und wie wird es verwaltet?

Da jeder Mensch auch nach seinem Tod Spuren im Netz hinterlässt, ist deren Suche für die Erben nicht nur zeitaufwendig, sondern teilweise auch erfolglos.
Um die Daten bei Facebook, Twitter, eBay, Amazon, bei Providern etc. zur Datenlöschung freizugeben, bedarf es der Zugangsdaten und der Passwörter. Um hierfür nicht einen kostenpflichtigen Erbschein zu benötigen und in lange Streitigkeiten mit den jeweiligen Anbietern zu treten, kann man bereits zu Lebzeiten bestimmen, auf welche Daten die Erben wie zugreifen dürfen und was damit geschehen soll. Hinsichtlich dieser Problemkreise wird durch unsere Kanzlei eine spezialisierte Beratung bezüglich einer Vorsorge für den Todesfall angeboten.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs 2018 ist nunmehr entschieden, dass digitale Daten wie Gegenstände zu behandeln sind und daher auf die Erben übergehen. Aber auch hierfür sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen, wie diese durch die Erben zu behandeln sind.

Über weitere Einzelheiten, insbesondere die Ausgestaltung im Einzelfall beraten wir gerne.