Fachgebiet
Bank- und Kapitalmarktrecht
Von Ansprüchen aus Schrottimmobilienfinanzierungen und unsicheren Anlagen bis zu Spekulationsgeschäften durch Anlageberater oder Anlagegesellschaften erfolgt eine umfassende und wirtschaftlich orientierte Beratung und Vertretung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte. Unerheblich ist hierbei, ob der Anlageschaden durch den Börsenmarkt oder die Falschberatung eines Anlageberaters entstand. Wir vertreten Ihre Ansprüche gerne auch kompetent und leistungsorientiert gegenüber deutschen Banken und Sparkassen, Fondsgesellschaften etc.
Insbesondere sind wir spezialisiert auf den Widerruf von Darlehensverträgen (sogenannter Widerrufs-Joker) bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung durch Kaskadenverweise und konnten hier bereits in unzähligen Fällen auch außergerichtlich Einigungen mit Kreditinstitut erzielen.